Dienstag, 1. August 2006
August, August!
Für Jugendliche unter 25 tritt der vollständige Leistungsentzug bereits bei der zweiten Ablehnung einer Arbeits- oder Eingliederungsmaßnahme ein. Bisher mussten dann zumindest die Wohn- und Heizkosten weitergezahlt werden. Dies wird ab 2007 in das Ermessen des Amtes gestellt und daran gekoppelt, dass die "Pflichtverletzung" nachträglich behoben wird. Die Gewährung von Sachleistungen - also beispielsweise von Lebensmittelgutscheinen - im Falle einer 100-Prozent-Kürzung der Alg-II-Leistungen ist ebenfalls nur noch eine Kann-Vorschrift.

Eine Zusammenfassung der Reform der Reform.

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