Mittwoch, 26. Juli 2006
"Sie haben eine Mitwirkungspflicht, so steht es im Gesetz"
Was stimmt und was nicht? Das soll nun, vom 1. August an, das Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz erledigen. Darin heißt es, die Arbeitsgemeinschaften und Jobcenters, die sich um Langzeitarbeitslose kümmern, sollten Außendienste einrichten. Mit dem Gesetz will das Bundesarbeitsministerium noch in diesem Jahr 400 Millionen Euro sparen, im nächsten Jahr sogar 1,2 Milliarden Euro. Für den Außendienst wird es aber kein zusätzliches Geld geben, auf der anderen Seite fallen dafür Stellen von Fallmanagern und Arbeitsvermittlern weg.

Wahnsinn allerorten. :-D

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