Montag, 6. Juni 2005
Ausgerechnet Hartz-IV-Ombudsrat will Versicherungsprinzip der Sozialversicherung nun völlig aufweichen
Hermann Rappe spricht sich für eine Arbeitslosengeld-Anspruchsdauer
abhängig von der Einzahlungsdauer aus.

Weil jemand, der fünf Jahre gearbeitet hat, am Fehlen der Arbeitsplätze mehr Schuld trägt als einer, der vierzig Jahre gearbeitet hat? Und deswegen weniger bzw weniger lang einen Anspruch darauf hat, eine die bisherigen Lebensverhältnisse nicht allzu extrem unterschreitende soziale Absicherung zu erhalten? Und es nur gerecht ist, wenn der eben entsprechend früher Haus, Auto etc. verkaufen muss, um noch über die Runden zu kommen?

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Meine Schuld, deine Schuld.
Daß Arbeitnehmer und Arbeitslose, egal wie lange sie oder ob überhaupt gearbeitet haben, keine Schuld an Arbeitsplatzmangel haben, ist nicht weiter wichtig, nach der Logik des möglichst menschenfreien Marktes.

Mit dieser Diskussion vertieft man die Gräben zwischen den schon bestehenden Klassen Arbeitsloser untereinander und den Noch-Arbeitsnehmern, und zwischen den Noch-Arbeitnehmern untereinander. Es funktioniert ja schon länger.

Wie wäre es mit Alg1-Premium, Alg1-Standard, Alg1-Basis? Alg2-Super, Alg2-Normal, Alg2-Mini? Erinnert mich an Tampongrößen.

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